Informationen der Hauskrankenpflege Dorit Huth aus Torgau zur Pflege daheim
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) im Überblick
Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie demeziell erkrankte Menschen erhalten einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr daran, wieviel Zeit ein Mensch am Tag Hilfe benötigt, sondern im Wesentlichen daran, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist.
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in fünf Pflegegraden wieder.
Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in sener Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf personelle Unterstützung angewiesen.
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtingen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Betreuungs- und Entlastungsleistungsleistungen:
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Urlaubs- und Verhinderungspflege:
Pflegebedürftige haben bis sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson z.B. wegen Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt.
Leistet eine Fachkraft eines Pflegdienstes die Verhinderungspflege, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1612 €.
Pflegehilfsmittel:
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse dann übernommen, wenn sie die Pflege erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und/oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür leistet die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.